Gute wissenschaftliche Praxis

Das KIT hat eine Satzung für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Die Satzung gründet auf einer über lange Zeit gewachsenen zuverlässigen Praxis an den Vorgängerinstitutionen des KIT, dem Forschungszentrum Karlsruhe GmbH und der Universität Karlsruhe (TH), und auf qualitätssichernden Standards. Die Richtlinien orientieren sich vor allem an den Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft sowie an Empfehlungen anderer Organisationen aus den Bereichen Wissenschaft und Hochschulen.

Vertrauenspersonen für die Beschäftigten

Zwei Ombudspersonen fungieren als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Beschäftigte des KIT. Sie beraten als Vertrauenspersonen diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten anderer informieren. Auch die des Fehlverhaltens Verdächtigten können sich an die zuständige Ombudsperson wenden.