Bevollmächtigte / Beauftragte

Am KIT gewährleisten zahlreiche Beauftragte die konsequente Beachtung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen in unterschiedlichen Aufgabenfeldern.

Compliance

Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben hat einen hohen Stellenwert für das KIT und ist die Basis für ein vertrauensvolles und gutes Miteinander. Am KIT berät und sensibilisiert die Compliance-Beauftragte mit ihrem Team in Fragen des regelkonformen Verhaltens, unterstützt die Organisationseinheiten bei der Gestaltung und Optimierung von Prozessen und veranlasst die Aufklärung von Compliance-Verstößen.

Chancengleichheit

Das KIT will gleiche Chancen für Frauen und Männer in Forschung, Studium und Lehre sowie Innovation und Administration  realisieren. Mit einem durchgängigen Konzept und einer Vielzahl an Maßnahmen strebt das KIT ─ unterstützt durch das Team für Chancengleichheit ─ eine Erhöhung des Frauenanteils in allen Gebieten an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Datenschutz

Zur Einhaltung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften über den Datenschutz hat das KIT eine behördliche Datenschutzbeauftragte bestellt. Sie unterstützt und berät die Beschäftigten und Studierenden in allen Datenschutzfragen und bei der Sicherstellung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben am KIT.

Digitalisierung

Die Chief Digital Officer des KIT ist verantwortlich für die technische, organisatorische und nutzungsrechtliche Integration und Koordinierung aller Aktivitäten in den Fachbereichen digitaler Information und Kommunikation, für den Einsatz von Informationstechnologien sowie für die Digitalisierungsstrategie des KIT. Sie  wird vom Präsidium bestellt und ist in die IV-bezogenen Entscheidungen des Präsidiums eingebunden.

Sicherheit

Der Sicherheitsbevollmächtigte ist für Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit der KIT-Angehörigen und den Umweltschutz verantwortlich. Überdies beraten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des KIT das Präsidium sowie die Instituts-, Einrichtungs- und Projektleiter in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Prävention von Arbeitsunfällen.

Gute wissenschaftliche Praxis

Das KIT hat eine Satzung für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Verantwortlich für die Umsetzung sind zwei Ombudspersonen, die als Ansprechpartner für Beschäftigte des KIT fungieren.

Weitere Beauftragte im Intranet