Organe und Gremien

Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wacht über die Entwicklung und Profilbildung des KIT. Er schafft Rahmenbedingungen, die die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des KIT stärken. Unter anderem wählt er die hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder und beschließt den Struktur- und Entwicklungsplan sowie die bauliche Entwicklungsplanung

Präsidium
Das Präsidium ist verantwortlich für die Erfüllung der Mission und die strategische Ausrichtung des KIT gegenüber Aufsichtsrat, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem das Berufungsgeschehen, der Wirtschafts- und Finanzplan sowie die Mittelverteilung an die Institute, die Administration und die Infrastruktur.

Bereichsleitung
Die Bereiche des KIT sind disziplinär geordnet und bündeln Forschung, Lehre und Innovation der ihnen zugeordneten Institute, KIT-Fakultäten und Helmholtz-Programme. Jeder Bereich wird von einer Bereichsleitung geführt, die von einem Bereichsrat unterstützt wird.

KIT-Senat
Der KIT-Senat entscheidet gemäß KIT-Gesetz in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung. Er bestätigt unter anderem die Wahl der Präsidiumsmitglieder und nimmt Stellung zum Struktur - und Entwicklungsplan. Darüber hinaus berät er die Kommission der Finanzmittelgeber, den Aufsichtsrat und das Präsidium in wichtigen wissenschaftlichen und technischen Fragen.

Konvent
Der Konvent vertritt die Interessen aller wissenschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und akademischen Mitarbeitenden des KIT.

Personalvertretungen
Die Interessen der Beschäftigten am KIT nehmen Personalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Schwerbehindertenvertretung wahr.