In Ergänzung zum KIT-Gesetz unterzeichnen die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, und der baden-württembergische Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Peter Frankenberg, am heutigen Donnerstag, 30. Juli 2009, die KITVerwaltungsvereinbarung.In diesem Dokument sind die Grundlagen für die weitere Entwicklung des KIT festgelegt.
Im Karlsruher Institut für Technologie (KIT) fusionieren die vom Land Baden-Württemberg finanzierte Universität Karlsruhe und die vom Bund finanzierte Großforschungseinrichtung Forschungsszentrum Karlsruhe. Damit die Fusion tatsächlich umgesetzt werden kann, bedarf es eines KIT-Gesetzes, das am 8. Juli vom baden-württembergischen Landtag verabschiedet wurde und einer von Bund und Land zu unterzeichnenden Verwaltungsvereinbarung. Der Wortlaut des KIT-Zusammenführungsgesetzes:
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/4000/14_4867_d.pdf
http://www.bmbf.de/press/index.php
Im Dialog mit der Gesellschaft entwickelt das KIT Lösungen für große Herausforderungen – von Klimawandel, Energiewende und nachhaltigem Umgang mit natürlichen Ressourcen bis hin zu Künstlicher Intelligenz, technologischer Souveränität und demografischem Wandel. Als Die Universität in der Helmholtz-Gemeinschaft vereint das KIT wissenschaftliche Exzellenz vom Erkenntnisgewinn bis zur Anwendungsorientierung unter einem Dach – und ist damit in einer einzigartigen Position, diese Transformation voranzutreiben. Damit bietet das KIT als Exzellenzuniversität seinen mehr als 10 000 Mitarbeitenden sowie seinen 22 800 Studierenden herausragende Möglichkeiten, eine nachhaltige und resiliente Zukunft zu gestalten. KIT – Science for Impact.
