Gemeinsame Satzung des KIT in Kraft getreten

Seit 1. Januar 2014 hat das KIT eine neue Satzung. Sie besteht aus sieben Teilen und regelt die Struktur des KIT.

In der Satzung sind Aufbau, Organisation, Einrichtungen sowie Berufungsverfahren und Ehrungen beschrieben. Die Gemeinsame Satzung des KIT wurde durch den Senat am 25. November 2013 beschlossen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11. November 2013 dazu Stellung genommen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg hat am 19. Dezember 2013 seine Zustimmung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärt.

Die Gemeinsame Satzung wurde am 31. Dezember 2013 in den Amtlichen Bekanntmachungen des KIT veröffentlicht.


KIT, 10.01.2013