Großer Erfolg für die deutsche Wissenschaft

Der Bundesrat hat heute (19. Dezember) eine Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern in Bildung und Wissenschaft beschlossen.

"Die Lockerung des Kooperationsverbotes hat historische Bedeutung für die deutsche Wissenschaft und eröffnet außerordentliche Chancen für die Fortentwicklung unseres Hochschulsystems und Forschungsstandorts", sagt der Präsident des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), Professor Holger Hanselka.

Hanselka: Größerer Gestaltungsspielraum für das KIT

"Wissenschaft ist ein globales und kein föderales Thema. Das Potenzial des strukturellen Engagements des Bundes eröffnet neue Möglichkeiten für deutsche Einrichtungen in der Ausrichtung von Forschung und Lehre im internationalen Wettbewerb. Die Ressourcen können optimal auf die Bedürfnisse ausgerichtet und Synergien standortübergreifend genutzt werden." Durch die Lockerung des Kooperationsverbotes könne der Bund wesentlich stärker als bisher auch Verbindungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen fördern.

"Die Gründung des KIT hat als einzigartiges Modell die deutsche Forschungslandschaft nachhaltig verändert", betont Hanselka. "Wir freuen uns, dass künftig auch weitere Einrichtungen die Möglichkeit haben, diesen Weg zu gehen. Für das KIT bietet die Entscheidung der Politik die Chance, noch bestehende administrative Hürden, beispielsweise die Trennung der Finanzströme, abzubauen. Damit eröffnet sich ein größerer Gestaltungsspielraum."

Durch die Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes kann der Bund künftig auch einzelne Hochschulen und Institute dauerhaft fördern. Dies war bisher lediglich im Rahmen von Sonderprogrammen und begrenzten Projekten, wie beispielsweise in der Exzellenzinitiative, möglich.


lg, 19.12.2014