Verfolgte des NS-Regimes

Gedenktafel im Ehrenhof am Campus Süd Gabi Zachmann, KIT
Gedenktafel für die im Nationalsozialismus verfolgten Angehörigen der früheren Technischen Hochschule Karlsruhe

Ab dem Frühjahr 1933 erließen die Nationalsozialisten eine Reihe von Bestimmungen, auf deren Grundlage das Regime politische Gegner sowie Bürgerinnen und Bürger jüdischer Herkunft verfolgte und aus öffentlichen Ämtern vertrieb. Auch Angehörige der damaligen Technischen Hochschule Karlsruhe wurden zum Ziel dieser Maßnahmen. Zum Gedenken an die Menschen, die aus dem Dienst entfernt, vom Studium ausgeschlossen oder denen akademische Grade und Würden entzogen wurden, hat das KIT im Ehrenhof des KIT eine Gedenktafel installiert.

Im Zuge der Verfolgungen wurden 11 von damals 41 ordentlichen und außerordentlichen Professoren der damaligen Technischen Hochschule Karlsruhe aus dem Dienst entfernt. Aus dem Kreis der Honorarprofessoren, Assistentinnen und Assistenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Hilfskräfte wurden mindestens 13 Personen verdrängt. Bei diesem Kreis ist die genaue Zahl wegen lückenhafter Quellenlage nicht mehr sicher zu ermitteln.

Ziel von Verfolgung waren folgende Angehörige der damaligen Technischen Hochschule Karlsruhe:

Studierende der Technischen Hochschule Karlsruhe waren ebenfalls von den Verfolgungsmaßnahmen betroffen. Nach vielfältigen Erschwernissen seit dem Jahr 1933 war Juden ab 1937 die Promotion verwehrt. Im Anschluss an die Novemberpogrome von 1938 wurde jüdischen Studierenden der Hochschulbesuch überhaupt verboten. Bereits erworbene Doktorgrade wurden auf der Grundlage des Reichsbürgergesetzes jenen entzogen, die Deutschland verließen, weil sie im nationalsozialistischen Staat nicht mehr leben konnten oder wollten.

Verfolgung an den Hochschulen in Baden in der NS-Zeit

Im Zuge der Gleichschaltung der Länder 1933 wurden die zuvor selbstständigen Landesregierungen zugunsten der Reichsgewalt entmachtet. Die Verfolgungen jüdischer Bürgerinnen und Bürger sowie politischer Gegner begannen noch vor dem Abschluss dieser Entwicklung, zunächst parallel auf der Ebene des Landes Baden und durch die Reichsregierung. Am 5. April 1933 erging ein vom Gauleiter und späteren Reichsstatthalter Robert Wagner in seiner Eigenschaft als Chef der noch bestehenden badischen Landesregierung stammender Erlass, der die Beurlaubung von allen im öffentlichen Dienst befindlichen „Angehörigen der jüdischen Rasse (ohne Rücksicht auf die konfessionelle Zugehörigkeit)“ vorschrieb. Die rassistische Ideologie des Nationalsozialismus verfolgte Menschen auch unabhängig von ihrer eigenen Zuordnung zum Judentum. Am 13. April folgte ein Erlass, der auf die Kündigung jeglichen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses von als ‚nicht arisch‘ angesehenen Personen speziell an Hochschulen zielte.

Auf Reichsebene erging am 7. April 1933 das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. Dieses gab allgemein Handhabe vor allem zur dauerhaften Entfernung von als Juden identifizierten Personen sowie von politischen Gegnern des Nationalsozialismus aus dem öffentlichen Dienst. Um auch jene entfernen zu können, die zwar keine politische Gegnerschaft gezeigt hatten, aber trotzdem unerwünscht waren, folgte im Januar 1935 das „Reichsgesetz über die Entpflichtung und Versetzung von Hochschullehrern aus Anlaß des Neuaufbaus des deutschen Hochschulwesens“. Hochschullehrer konnten nun entfernt werden, indem man ihre Lehrstühle – unter Vorgabe struktureller Reformziele – umwidmete.

Die anfänglichen Regelungen wurden weiter verschärft und systematisiert. Das Reichsbürgergesetz vom September 1935 definierte den Begriff der jüdischen Abstammung und führte zur Aufhebung der zunächst bestehenden Ausnahmeregelungen für jene, die im ersten Weltkrieg an der Front gekämpft oder Angehörige verloren hatten. Schließlich folgte das „Deutsche Beamtengesetz“ von 1937, das nun auch Personen mit ‚nicht-arischem‘ Ehepartner vom öffentlichen Dienst ausschloss.