Presseinformation 028/2009

Gesetzentwurf für KIT liegt vor

Baden-Württembergisches Kabinett hat Weichen gestellt
KIT-Fahne

Mit der Verabschiedung des Entwurfes für das „KIT-Zusammenführungsgesetz“ hat heute das Kabinett des Landes Baden-Württemberg die Weichen für das Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung des Karlsruher Instituts für Technologie gestellt. Nach einem mehrwöchigen Anhörungsverfahren kann das Gesetz dann vom Landtag beschlossen werden. Mit diesem Gesetz werden die Universität Karlsruhe und das Forschungszentrum Karlsruhe zu einem neuen, einheitlichen Rechtsträger zusammengeführt.

Der Gesetzentwurf umfasst unter anderem die Aufgaben des KIT, die Struktur seiner Gremien und organisatorische Rahmenbedingungen. Dieses in der deutschen Wissenschaftslandschaft einmalige Konzept der Fusion einer universitären und einer außeruniversitären Einrichtung steht damit kurz vor der Vollendung. Ergänzend zum Gesetzentwurf werden Bund und Land in einer Verwaltungsvereinbarung ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf das KIT regeln sowie auch die weitere Entwicklung des KIT hin zu einer möglichst weitgehenden Autonomie vereinbaren.

„Dies ist ein wichtiger Tag für die Universität Karlsruhe und für das Forschungszentrum Karlsruhe, da mit dem Beginn des Gesetzgebungsverfahrens die entscheidende Phase zur Errichtung des Karlsruher Instituts für Technologie begonnen hat. Wir begrüßen es sehr, dass mit dem Referentenentwurf des KIT-Zusammenführungsgesetzes die Weichen für die Fusion auch juristisch gestellt sind“, so Professor Eberhard Umbach, Vorstandsvorsitzender des Forschungszentrums Karlsruhe.

„An allererster Stelle gebührt unser Dank Ministerin Dr. Annette Schavan und Minister Professor Peter Frankenberg, die die Umsetzung des Zukunftskonzeptes KIT politisch ermöglicht haben“, so Professor Horst Hippler, Rektor der Universität Karlsruhe. „Unsere Anerkennung gehört insbesondere den beteiligten Personen in den federführenden Ministerien beim Bund und beim Land sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Forschungszentrums und der Universität, ohne deren außergewöhnlichen Einsatz dieser Meilenstein nicht hätte erreicht werden können.

Mit dem KIT-Zusammenführungsgesetz wird das KIT als Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Baden-Württemberg und staatliche Einrichtung errichtet. Zukünftig wird es einheitliche Organe (Vorstand, Aufsichtsrat und KIT-Senat) ebenso geben, wie zusammengelegte Organisationseinheiten und eine gemeinsam getragene und koordinierte Forschung. Auch in den Bereichen Lehre und Innovation werden durch die Fusion neue und sehr erfolgversprechende Wege beschritten.

„Das KIT ist auf die Weiterentwicklung angelegt“, so Umbach. „Wir freuen uns, dass mit dem Gesetz der Einstieg geschafft wird und wir die Möglichkeit haben, KIT in der Zukunft gemeinsam mit Bund und Land weiter zu entwickeln“, ergänzt Hippler.

Im Karlsruher Institut für Technologie (KIT) schließen sich das Forschungszentrum Karlsruhe in der Helmholtz-Gemeinschaft und die Universität Karlsruhe zusammen. Damit wird eine Einrichtung international herausragender Forschung und Lehre in den Natur- und Ingenieurwissenschaften aufgebaut. Im KIT arbeiten insgesamt 8000 Beschäftigte mit einem jährlichen Budget von 700 Millionen Euro. Das KIT baut auf das Wissensdreieck Forschung – Lehre – Innovation.

Die Karlsruher Einrichtung ist ein führendes europäisches Energieforschungszentrum und spielt in den Nanowissenschaften eine weltweit sichtbare Rolle. KIT setzt neue Maßstäbe in der Lehre und Nachwuchsförderung und zieht Spitzenwissenschaftler aus aller Welt an. Zudem ist das KIT ein führender Innovationspartner für die Wirtschaft.

zk, 31.03.2009
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