Personalvertretungen

Personalrat

Die Aufgaben des Personalrats des KIT sind im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Sie reichen von der Umsetzungskontrolle von Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen über die Unterstützung der Eingliederung schutzbedürftiger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bis zur Beschäftigungssicherung im Betrieb. Dem Personalrat gehören insgesamt 37 Mitglieder an: 35 Vertreter und Vertreterinnen aus der Gruppe der Beschäftigten sowie zwei Vertreter aus der Gruppe der Beamten.

Am Standort Garmisch-Partenkirchen vertritt darüber hinaus ein eigenständiger Personalrat mit einem fünfköpfigen Team die Interessen der Beschäftigten des Instituts für Meteorologie und Umweltforschung - Atmosphärische Umweltforschung.

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Schnittstelle zwischen Personalrat und Auszubildenden. Sie vertritt die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 18 Jahren, der Auszubildenden sowie der Studierenden der dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) am KIT.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung  fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen am KIT, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Außerdem unterstützt sie Beschäftigte bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung an die zuständige Behörde (in Baden-Württemberg die Landratsämter, ansonsten die Versorgungsämter) sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.