Lufthülle lässt Schiffe leichter durchs Wasser gleiten

EU-Projekt AIRCOAT basiert auf dem am KIT erforschten Salvinia-Effekt – Bionische Rumpfbeschichtung soll künftig Energieverbrauch und Abgasemissionen reduzieren
Die extrem wasserabweisende Oberfläche der Schwimmfarne (Salvinia) dient als Vorbild für die AIRCOAT Technologie. (Abbildung: Arbeitsgruppe Prof. Schimmel, KIT)
Die extrem wasserabweisende Oberfläche der Schwimmfarne (Salvinia) dient als Vorbild für die AIRCOAT Technologie. (Abbildung: Arbeitsgruppe Prof. Schimmel, KIT)

Eine Luftbeschichtung, die den Reibungswiderstand von Schiffen reduziert, entwickeln Forscher aus ganz Europa im Projekt AIRCOAT. Dabei nutzen sie den am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erforschten Salvinia-Effekt, der es erlaubt, unter Wasser eine Luftschicht dauerhaft zu halten. Die Europäische Kommission fördert AIRCOAT mit insgesamt 5,3 Millionen Euro; davon erhält das KIT rund eine Million Euro. Die wissenschaftliche Koordination liegt bei dem Physiker und Nanotechnologie-Experten Professor Thomas Schimmel am KIT.

 

Das Projekt ist am 1. Mai 2018 gestartet und läuft drei Jahre. Als Projektkoordinator fungiert das Fraunhofer-Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen CML in Hamburg. AIRCOAT (Air Induced friction Reducing ship COATing) zielt darauf, eine passive Luftschmiertechnologie für Schiffe zu entwickeln, die zum Schutz der Meere und der Atmosphäre beiträgt. Eine auf den Schiffsrumpf aufgebrachte selbstklebende Folie erzeugt eine dünne Lufthülle, die den Reibungswiderstand wesentlich verringert und gleichzeitig als physikalische Barriere zwischen Rumpfoberfläche und Wasser wirkt. Dadurch lassen sich Kraftstoffverbrauch und Abgasausstoß des Schiffs beträchtlich reduzieren. Die Luftschicht vermindert auch die Abstrahlung von Schiffslärm. Überdies verhindert sie die Ansiedlung von Meeresorganismen am Schiffsrumpf, das sogenannte Fouling, sowie die Freisetzung von bioziden Substanzen aus darunterliegenden Beschichtungen ins Wasser.

 

Vollständiger Text: Presseinformation 053/2018

or, 02.05.2018