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Verwendung der Studiengebühren nach Jahren

2010/11

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2008/09

2007/08

Verwendung der Studiengebühren

Allgemeine Informationen

Seit Sommersemester 2007 erhebt die Universität Karlsruhe (TH) wie alle baden-württembergischen Hochschulen Studiengebühren. Über Verteilung und Verwendung der Einnahmen aus Studiengebühren entscheidet das Rektorat unter enger Einbindung des Senats, der Fakultäten und der Studierenden. Strategische Empfehlungen für die Verwendung von Studiengebühren spricht der Universitätsrat aus.

Die Verteilung der Studiengebühren auf die Fakultäten und auf fakultätsübergreifende Aufgaben erfolgt nach einem Verteilungsmodell, das im Senat grundlegend beschieden wird. Das Verteilungsmodell ist bisher auf jeweils zwei Semester ausgelegt (Sommer- und Wintersemester). Das Modell legt für den Geltungszeitraum fest, welche Beträge jeweils an die Fakultäten (bzw. Lehreinheiten) fließen oder für fakultätsübergreifende Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Für die Verwendung von Studiengebühren für fakultätsübergreifende Ausgaben erstellt eine beratende Senatskommission eine Empfehlung für den Senat und das Rektorat. Die beratende Senatskommission setzt sich dafür mit den Vorschlägen von zentralen Einrichtungen wie der Universitätsbibliothek (UB) oder dem Rechenzentrum (RZ) auseinander, die fakultätsübergreifende Aufgaben anbieten.Die Höhe des jeweils an eine Fakultät fließenden Betrags bestimmt sich nach dem Indikator „Dienstleistungsmodifizierte Studierende“. Dieser Indikator bildet die Anzahl der Studierenden aus den einer Lehreinheit zugeordneten Studiengängen ab und berücksichtigt zudem die Lehrverflechtung zwischen den Fakultäten.

Der an die Fakultäten fließende Teil der Studiengebühren setzt sich aus zwei Beträgen zusammen: Zum einen erhalten die Fakultäten Mittel für so genannte Zielvereinbarungen. Die Verwendung der Studiengebühren in den Zielvereinbarungen wird in der Fakultät unter Einbindung der Studierenden geplant und in einem Zielvereinbarungsgespräch zwischen Fakultäts- und Hochschulleitung festgehalten. Ziele können aus dem gesamten Bereich der Lehre bestimmt werden, wie z.B. die Reduzierung der Abbrecherquote insbesondere nach der Orientierungsprüfung, die Verkürzung der Studiendauer im Verhältnis zur Regelstudienzeit oder die Verbesserung der Ergebnisse in Lehrevaluationen. Bisher wurden keine quantitativen Ziele festgelegt, mittel- bis langfristig kann die Zielerreichung mit Kennzahlen messbar gemacht werden.

Zum anderen erhalten die Fakultäten Studiengebühren für Tutorien und Exkursionen. Hier erfolgt die Berechnung nach einem differenzierten Indikator „Dienstleistungsmodifizierte Studierende im 1.-4. Fachsemester, da sich die Tutorien verstärkt an jüngere Semester richten.

Das Verteilungsmodell der Universität Karlsruhe (TH) in der schematischen Übersicht:

 

Einnahmen (SS + WS)  X  
     
Fakultätsübergreifende Aufgaben  Beratende Senatskommission erstellt Empfehlung anhand Planung zentraler Einrichtungen (UB, RZ, Abteilung Gebäude und Technik etc.). 
     
Fakultäten  X - Z    
     
Dafür für Tutorien, Exkursionen  Die Verteilung erfolgt nach Indikator "Dienstleistungsmodifizierte Studierende (1. - 4. FS)". 
     
Dafür für Zielvereinbarungen  X - Z - T  Die Verteilung erfolgt nach Indikator "Dienstleistungsmodifizierte Studierende".