Home | english | Impressum | Sitemap | Intranet | KIT
Kontakt

Service-Zentrum Information und Beratung (zib)

Marktplatz,
Zähringerstraße 65,
76133 Karlsruhe,
Fon (0721) 608-44930,
Fax 608-44902,
E-Mail: infoJhn0∂zib kit edu

Öffnungszeiten:
Mo: 9.00-17.00 Uhr
Di, Do, Fr: 9.00-12.00
und 14.00-17.00 Uhr

Offene Beratung jeden Dienstag 14:00 - 16:30 auch ohne vorherige Terminvereinbarung.

Stipendium? Informations-veranstaltung der Begabten-förderungswerke und des zib
Stipendiaten

Viele Studierende sind der Meinung, ihre Leistungen seien für ein Stipendium nicht gut genug. Dass nicht nur überdurchschnittliche Noten über die Vergabe eines Stipendiums entscheiden, soll bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Begabtenförderungswerke und des zib gezeigt werden.

Termin: 09.11.2011
Beginn: 17:30 Uhr
Ort: KIT-Campus Süd, Kaiserstraße 12, Karlsruhe
Tulla-Hörsaal und Tulla-Foyer (Geb. Nr. 11.40)

Download: Programm (PDF)

Studienfinanzierung (Broschüre)
Studienfinanzierung

Download (PDF)

Informationen zum Deutschlandstipendium

Im Jahr 2011 werden im Rahmen des Deutschlandstipendiums ingesamt 86 Stipendien am KIT vergeben. Eine Bewerbung um ein Stipendium ist erst zum Wintersemester 2011/12 möglich. Die formale Organisation des Bewerbungsablaufs ist derzeit noch in der Entwicklung. Ab April/Mai können Sie nähere Informationen per E-Mail
unter infoVnm6∂rsm kit edu oder aber telefonisch unter 0721/608-45096 erfragen.

Finanzen

Die nachfolgenden Hinweise zu Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums liefern eine erste grobe Übersicht. Detailliertere Informationen zu allen hier angesprochenen Punkten und darüber hinaus finden Sie in unserer Broschüre (s. rechte Infobox). 

  1. Studienkosten

    1.1 
    Studentenwerksbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag
    Der Studentenwerksbeitrag liegt derzeit bei 62,70 € pro Semester, der Verwaltungskostenbeitrag bei 40 €.

    1.2 Studiengebühren
    Seit Sommersemester 2007 werden an allen baden-württembergischen Hochschulen allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester erhoben. In Ausnahmefällen können Studierende davon befreit werden.
    Informationen zu den Ausnahmetatbeständen sowie Antragsformulare zur Befreiung von Studiengebühren finden Sie auf den Seiten des Studienbüros.

    1.3 Lebenshaltungskosten
    Die durchschnittlichen Ausgaben eines Studierenden liegen inklusive Gebühren und je nach persönlicher Situation etwa zwischen 600 und 750 € pro Monat. Der monatliche Grundbedarf einer Karlsruher 4er-WG lag im September 2008 inklusive Gebühren bei etwa 770 € pro Person. 

     

  2. Studienfinanzierung

    2.1 Unterhalt der Eltern
    Eltern sind unterhaltspflichtig gegenüber ihren Kindern, bis diese eine Erstausbildung absolviert haben. Die Höhe des monatlichen Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

    2.2 Kindergeld
    Für Zeiten der Erstausbildung ihrer Kinder bekommen Eltern vom Staat Kindergeld, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zeiten des Wehr- oder Ersatzdienstes werden hinzuaddiert.

    2.3 BAföG
    Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird halb als Zuschuss, halb als zinsloses Darlehen gewährt.
    Gefördert werden deutsche, unter Umständen auch ausländische Studierende aller Studiengänge an staatlichen und privaten Hochschulen, die bei der Antragstellung noch nicht 30 Jahre alt sind. Wer ein konsekutives Masterstudium aufnehmen möchte, darf bei der Antragstellung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Förderung orientiert sich an den Einkommensverhältnissen des Antragstellers und seiner Eltern.
    BAföG wird für eine Regelstudienzeit gewährt (Bachelor und konsekutiver Master). Fachwechsel sind nur bis allerspätestens drittes Semester relativ unproblematisch. Auf alle Fälle sollte der zuständige Sachbearbeiter kontaktiert werden, sobald man sich wirklich sicher ist, zu wechseln. Die bisherigen Studienzeiten werden auf die Förderungshöchstdauer im neuen Studiengang angerechnet. Dies gilt jedoch nicht bei einem ersten Fachwechsel bis zum zweiten Semester. In diesem Fall wird BAföG nochmals für die gesamte Regelstudienzeit des neuen Studienfachs gewährt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beantragen. Bestimmte Studierende können mit elternunabhängigem BAföG gefördert werden.
    Die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig in Raten fünf Jahre nach Beendigung der Förderung, wobei diejenigen, welche ihre Schulden auf einmal begleichen, mit einem teilweisen Schuldenerlass belohnt werden können.

    2.4 Darlehen, Kredite, Bildungsfonds
    An dieser Stelle sollen keine konkreten Angebote genannt, jedoch Tipps gegeben werden, worauf man bei Krediten besonders achten muss.
    - Vor einem Bankberatungsgespräch sollte der individuelle Finanzbedarf ermittelt werden (Haushaltplan), denn der Bankberater neigt dazu, einen höheren Bedarf zu ermitteln als unbedingt nötig.
    - Die Angebote sollten genau verglichen werden (siehe Finanztest, CHE-Vergleich).
    - Die Kreditkonditionen müssen genau beachtet werden:
    a) Gibt es Verschuldungsgrenzen?
    b) Gibt es feste Zinsen, mit denen sich die Verschuldung kalkulieren lässt?
    c) Ermöglicht der Kredit Flexibilität (Weiterlaufen bei Auslandsstudium oder Praktikum)
    d) Gibt es feste Auszahlbeträge, bei denen die Zinsen gestundet werden?
    e) Müssen zusätzlich eine Restschuld- oder gar eine Lebensversicherung abgeschlossen werden, die monatliche Mehrkosten verursachen?

    - In ein Bankberatungsgespräch sollte man stets gut vorbereitet gehen.
    Kredite schließen Lücken und sind zur Vollfinanzierung eines Studiums nicht geeignet.

    2.5 Stipendien
    Die zwölf großen staatlichen und bundesweit agierenden Förderwerke sind:
    - Studienstiftung des deutschen Volkes
    - Cusanuswerk-Bischöfliche Studienförderung
    - Evangelisches Studierendenwerk e.V. Villigst
    - Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
    - Hans-Böckler-Stiftung
    - Friedrich-Ebert-Stiftung
    - Konrad-Adenauer-Stiftung
    - Hanns-Seidel-Stiftung
    - Heinrich-Böll-Stiftung
    - Rosa-Luxemburg-Stiftung
    - Friedrich-Naumann-Stiftung
    - Stiftung der Deutschen Wirtschaft
    – Studienförderwerk Klaus Murmann

    Die Auswahl erfolgt nach Leistung und sozialem Engagement. Der Bewerber sollte zur Stiftung passen. Die Förderung erfolgt sowohl materiell als auch ideell (Workshops, Seminare, teils verpflichtend). Eine Bewerbung sollte spätestens drei, besser vier Semester vor Studienende im grundständigen Studiengang stattfinden.
    Es gibt viele private Stiftungen, welche beim Bundesverband Deutscher Stiftungen erfasst sind und nach denen im Internet recherchiert werden kann. 

    Informationen zum neuen Deutschlandstipendium finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

    Leistungsstipendien werden bis zu 300 Euro monatlich nicht auf das BAföG angerechnet. Die gleichzeitige Förderung durch BAföG und Stipendium ist möglich.

    2.6 Preise am KIT
    Besonders gute wissenschaftliche Abschlussarbeiten wie Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen können am KIT durch spezielle Preise gefördert werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Relationship Managements.

    2.7 Jobben und Praktika
    Wer während des Studiums jobbt, sollte beachten, dass dies unter Umständen Auswirkungen auf andere Förderungen wie etwa BAföG oder Kindergeld hat. Ab einem Jahresnettoeinkommen von mehr als 8004 € können die genannten Leistungen entfallen.
    Wer mehr als 400 € monatlich verdient, fällt unter die Sozialversicherungspflicht. Dies gilt auch für Praktika, die nicht verpflichtend von der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs vorgesehen sind.
    Nebenjobs verbessern zwar die finanzielle Lage, bergen aber das Problem der Zeitnot in sich. Eine Berufstätigkeit von mehr als 10 bis 20 Stunden wöchentlich ist mit einem Vollzeitstudium, wie es baden-württembergische Hochschulen in der Regel anbieten, nicht vereinbar.
    Eine typische Beschäftigungsmöglichkeit für Studierende ist die der studentischen Hilfskraft (HiWi-Job).
    Angebote für HiWi-Jobs am KIT erhalten Sie hier.

    2.8 Sozialleistungen des Staates
    In seltenen Fällen können Studierende Sozialleistungen wie Wohngeld oder Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen. Dies kann dann der Fall sein, wenn weder ein BAföG-Anspruch besteht, noch Unterhalt seitens der Eltern geleistet wird. Anträge werden dabei fallweise beschieden. Näheres können Sie im zib erfragen.

    2.9 Studierende mit Kind
    Studierende Eltern können mit einigen Unterstützungen rechnen. So entfallen für Eltern mit Kindern unter 14 Jahren die Studiengebühren. Für Kinder bis 10 Jahre kann innerhalb des BAföG der BAföG-Kinderzuschuss beantragt werden. Die ersten 12-14 Monate nach der Geburt eines Kindes kann Elterngeld bezogen werden, im Anschluss daran Landeserziehungsgeld. Hinzu kommen günstige Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch Einrichtungen etwa des Studentenwerkes.

    2.10 Spartipps/Vergünstigungen
    Als Studierender hat man einige finanzielle Vorteile.
    Diese betreffen z.B. günstiges Mensa-Essen, Vergünstigungen in Museen, Theatern, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Schwimmbädern, beim Friseur, im Copy-Shop oder bei Zeitungsabos. Studierende können zudem ein kostenloses Girokonto eröffnen, mit dem Telefonsozialtarif billiger telefonieren, fahren günstig mit dem Semesterticket im Öffentlichen Nahverkehr und können mit dem Internationalen Studierendenausweis günstig verreisen. Wer seinen Erstwohnsitz in Karlsruhe anmeldet, bekommt unter anderem das Semesterticket einmal gratis.

 

Vortrag zum Thema Studienfinanzierung im Rahmen des Uni für Einsteiger Tages 2010

 

Stipendium? Informationsveranstaltung der Begabtenförderungswerke und des KIT-Servicezentrum für Information und Beratung 2011

Dokumente zum Thema Deutschlandstipendium
Titel Quelle Stand

PDF

31.05.2011, veröffentlicht 09.06.2011