Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wählt die hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder und beschließt den Struktur- und Entwicklungsplan sowie die Planung der baulichen Entwicklung. Die Amtszeit des Gründungsaufsichtsrats endete per Gesetz mit Ablauf des 30. September 2011, seit dem 1. Oktober 2011 sind die Mitglieder des KIT-Aufsichtsrats im Amt.
Präsidium
Der kollegiale Vorstand leitet das KIT. Er führt die Bezeichnung „Präsidium“. Präsident Professor Eberhard Umbach sowie die Vizepräsidenten Professor Detlef Löhe und Dr. Peter Fritz haben ihr Amt am 1. Oktober 2009 angetreten, die Amtszeit beträgt vier Jahre. Das Präsidium verstärken seit 01. Januar 2011 Dr. Elke Luise Barnstedt als Vizepräsidentin für den Bereich Personal und Recht, und seit 01. Januar 2012 Dr. Ulrich Breuer als Vizepräsident für Wirtschaft und Finanzen. Ihre Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre.
Chief Officers
Am 1. Oktober 2010 haben Professor Wilfried Juling als Chief Science and Information Officer, Professor Volker Saile
Senat
Der KIT-Senat bestätigt die Wahl der hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder, nimmt Stellung zum Struktur- und Entwicklungsplan sowie zum Entwurf des Wirtschaftsplans und des Finanzplans. Ihm gehören neben dem Präsidium jeweils eine Vertretung von Chancengleichheit und Personalrat sowie jeweils 25 Vertreterinnen und Vertreter des Großforschungs- und des Universitätsbereichs an.
Chancengleichheit
Das KIT will gleiche Chancen in allen Bereichen der Forschung und Lehre für Frauen und Männer realisieren sowie Möglichkeiten zur Entwicklung und Nutzung ihrer Qualifikationen anbieten. Mit einem durchgängigen Konzept und einer Vielzahl an Maßnahmen strebt das Team für Chancengleichheit eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und den Ingenieurwissenschaften an. Auf der Grundlage der zwischen Bund und Land vereinbarten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des KIT vom April 2011 kann das KIT Fragen der Gleichstellung und Chancengleichheit künftig durch eine eigene Satzung selbst und einheitlich regeln.
Personalrat
Die Aufgaben des Personalrats des KIT sind im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Sie reichen von der Umsetzungskontrolle von Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen über die Unterstützung der Eingliederung schutzbedürftiger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bis zur Beschäftigungssicherung im Betrieb. Dem Personalrat gehören insgesamt 37 Mitglieder an: 34 Vertreter und Vertreterinnen aus der Gruppe der Beschäftigten sowie drei Vertreter aus der Gruppe der Beamten.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen am KIT, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Außerdem unterstützt sie Beschäftigte bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung an die zuständige Behörde (in Baden-Württemberg die Landratsämter, ansonsten die Versorgungsämter) sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des KIT beraten das Präsidium sowie die Instituts-, Einrichtungs- und Projektleiter in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Prävention von Arbeitsunfällen.
Compliance
Das Thema Compliance - d. h. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Regelungen - hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Am KIT gewährleisten zahlreiche Beauftragte die konsequente Beachtung von Vorschriften in unterschiedlichen Aufgabenfeldern.

