Energiewende: Entwicklung der Berichterstattung über erneuerbare Energien

Forschende des KIT stellen eine Verschiebung von positiven zu negativen Medienberichten fest – öffentliche Unterstützung und langfristige Ziele könnten gefährdet sein
Windrad und Photovoltaikanlage
Forschende des KIT untersuchen die Berichterstattung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz in einem Zeitraum von 18 Jahren. (Foto: Markus Breig, KIT)

Um den Einsatz erneuerbarer Energien voranzutreiben, müssen neben den Technologien auch politische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Medienberichterstattung ist ein wichtiger Faktor im Entscheidungsprozess der Politik und verbindet diese mit der Öffentlichkeit. Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) haben nun die Berichterstattung über das im Jahr 2000 erlassene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bewertet. Sie wollen verstehen, wie sich die energiepolitischen Ziele und entsprechend die Medienberichte entwickelt haben.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler analysierten für ihre Studie 6 645 Artikel über das EEG aus fünf deutschlandweiten Zeitungen, die in den Jahren von 2000 bis 2017 veröffentlicht wurden. „Wir fanden heraus, dass nach der Verabschiedung des Gesetzes sehr positiv über erneuerbare Energien berichtet wurde“, sagt Joris Dehler-Holland vom Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion des KIT. „2012 wandelte sich dann die Berichterstattung: Ab diesem Zeitpunkt wurde das EEG eher mit seinen Kosten in Verbindung gebracht.“

Das begründe sich zum einen daraus, dass die Regierung diese in ihren Fokus gerückt habe, und zum anderen dadurch, dass die EEG-Umlage in den vorangegangenen Jahren deutlich erhöht worden sei. „Die Wahrnehmung des EEG und der Energiewende im Allgemeinen als vor allem teuer betont die negativen Aspekte; Positives tritt in den Hintergrund. Das könnte die Unterstützung der Öffentlichkeit und die langfristigen Ziele gefährden“, so Dehler-Holland. Die Regierung müsse nun Maßnahmen ergreifen, um die breite öffentliche Unterstützung aufrechtzuerhalten.

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swi, 24.02.2021