KIT-Senat distanziert sich von der Ehrung Rudolf Greifelds

Verleihung der Ehrensenatorwürde im Jahr 1969 würde nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr erfolgen – Gutachten zur geschichtlichen Aufarbeitung weiterer belasteter Personen beschlossen.

Im Jahr 1969 hat die damalige Universität Karlsruhe Dr. Rudolf Greifeld, früherer administrativer Geschäftsführer des Kernforschungszentrums Karlsruhe, die Ehrensenatorenwürde verliehen. Im September 2012 gab es Hinweise auf eine mögliche NS-Vergangenheit von Rudolf Greifeld. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat das Präsidium des KIT beschlossen, dass die Ehrensenatorenwürde von Rudolf Greifeld mit sofortiger Wirkung ruht.

Ebenfalls unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe haben das Präsidium des KIT und der KIT-Senat die Ethikkommission des KIT beauftragt, den Sachverhalt umfassend zu prüfen. Seit Juni 2013 erarbeitete ein externer Experte, der Historiker Professor Dr. Bernd-A. Rusinek (Forschungszentrum Jülich), mittels intensiver Literatur- und Archivrecherchen und Befragung von Zeitzeugen ein umfangreiches Gutachten zum Fall Greifeld, in dem die Vorwürfe umfassend geprüft wurden. Der Historiker hat das Gutachten im Herbst 2015 der Ethikkommission des KIT vorgelegt. Das Gutachten kann unter presse∂kit.edu angefordert werden.

Untersucht wurden vorrangig die Rolle und Aktivitäten von Greifeld und der ersten Geschäftsführer-Kohorte im früheren Forschungszentrum in der NS-Zeit sowie weiter in Frage kommende Persönlichkeiten der Universität. Leitfragen für das historische Gutachten sind neben der Rolle und Aktivitäten der untersuchten Personen insbesondere, wie diese durch die sogenannte "Verwandlungszone" der Nachkriegszeit in den Jahren 1945 bis 1950 schritten und wie sie in den gegebenen Strukturen an leitende Positionen kommen konnten. Ziel des Gutachtens von Professor Rusinek war nicht nur eine punktuelle Klärung, sondern eine umfassende wissenschaftlich haltbare Ermittlung der Zusammenhangsgeschichte.

KIT-Senat bedauert damalige Ehrung

Der KIT-Senat hat sich in der Sitzung vom 14. Dezember 2015 mit der Ehrensenatorwürde von Dr. Rudolf Greifeld befasst und distanzierte sich gegenüber der damaligen Ehrung an den früheren kaufmännischen Geschäftsführer (1956-1974) des ehemaligen Kernforschungszentrums Karlsruhe. „Nach dem heutigen Kenntnisstand und auf der Basis ethischer Bewertungen würde die Ehrung von Dr. Greifeld nicht mehr erfolgen. Der KIT-Senat bedauert die damalige Ehrung", so der Beschluss in der Senatssitzung.

Mit Blick auf eine mögliche Aberkennung der Ehrensenatorwürde ergab die rechtliche Prüfung, dass die Ehrensenatorwürde, wenn sie zu Lebzeiten verliehen wurde, nach der vorherrschenden Ansicht in der juristischen Literatur mit dem Tod erlischt. Daher ist laut vorherrschender Rechtsauffassung eine nachträgliche Aberkennung faktisch nicht möglich, da diese – wie im Falle Greifelds, der 1984 verstorben ist  – ohnehin nicht mehr existiere.

Weitere Informationen in der Pressemitteilung des KIT.
 

KIT, 10.01.2013 (Aktualisierungen: 21.10.2013, 11.12.2013, 18.12.2013, 22.12.2014, 15.05.2015, 16.10.2015, 14.12.2015)